Zeitreihe für Hamburg

Lade Daten

Die Daten werden aus der Datenbank geladen. Gerade wenn Sie viele Themen oder lange Zeitreihen ausgewählt haben, kann das einige Zeit dauern. Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.
Ergebnisse werden geladen…

Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Art der Leistung in Hamburg (Wohnort)

Grundleistung Hilfe zum Lebensunterhalt Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 10 201 83,2 2 066 16,8 12 267 100,0
31.12.2015 19 316 83,8 3 735 16,2 23 051 100,0
31.12.2016 11 310 64,9 6 118 35,1 17 428 100,0
31.12.2017 3 826 32,7 7 865 67,3 11 691 100,0
31.12.2018 4 001 35,7 7 199 64,3 11 200 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.