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Bevölkerung nach Geschlecht, Nationalität und Altersgruppen (Zensus2011) - HH ab 2011 1)

Standardtabelle 12411-03-03

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:
Gebiet Lfd. Nr. Alter von ... bis unter ... Jahren Bevölkerung
insgesamt männlich weiblich Deutsche Ausländer
zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich
1 2 3 4 5 6 7 8 9
02 Hamburg 1 unter 3 59 735 30 701 29 034 51 143 26 261 24 882 8 592 4 440 4 152
02 Hamburg 2 3 - 6 58 290 29 811 28 479 49 206 25 160 24 046 9 084 4 651 4 433
02 Hamburg 3 6 - 10 68 352 34 992 33 360 57 923 29 679 28 244 10 429 5 313 5 116
02 Hamburg 4 10 - 15 80 222 41 589 38 633 68 828 35 613 33 215 11 394 5 976 5 418
02 Hamburg 5 15 - 18 46 892 24 343 22 549 40 752 20 996 19 756 6 140 3 347 2 793
02 Hamburg 6 18 - 20 32 927 16 709 16 218 28 291 14 224 14 067 4 636 2 485 2 151
02 Hamburg 7 20 - 25 112 162 56 648 55 514 88 549 43 364 45 185 23 613 13 284 10 329
02 Hamburg 8 25 - 30 143 196 70 773 72 423 108 395 52 094 56 301 34 801 18 679 16 122
02 Hamburg 9 30 - 35 158 049 79 067 78 982 120 990 59 096 61 894 37 059 19 971 17 088
02 Hamburg 10 35 - 40 141 149 70 156 70 993 109 178 52 952 56 226 31 971 17 204 14 767
02 Hamburg 11 40 - 45 127 935 63 811 64 124 99 282 48 844 50 438 28 653 14 967 13 686
02 Hamburg 12 45 - 50 117 904 59 238 58 666 91 610 45 414 46 196 26 294 13 824 12 470
02 Hamburg 13 50 - 55 137 321 69 654 67 667 115 647 58 004 57 643 21 674 11 650 10 024
02 Hamburg 14 55 - 60 129 874 64 849 65 025 112 855 55 708 57 147 17 019 9 141 7 878
02 Hamburg 15 60 - 65 101 838 49 615 52 223 89 932 43 444 46 488 11 906 6 171 5 735
02 Hamburg 16 65 - 70 80 443 37 464 42 979 71 329 33 361 37 968 9 114 4 103 5 011
02 Hamburg 17 70 - 75 74 225 33 919 40 306 65 928 30 055 35 873 8 297 3 864 4 433
02 Hamburg 18 75 - 80 69 425 30 874 38 551 64 122 28 212 35 910 5 303 2 662 2 641
02 Hamburg 19 80 - 85 64 376 26 631 37 745 60 878 24 824 36 054 3 498 1 807 1 691
02 Hamburg 20 85 - 90 30 913 11 229 19 684 29 486 10 525 18 961 1 427 704 723
02 Hamburg 21 90 und mehr 17 250 4 860 12 390 16 305 4 504 11 801 945 356 589
02 Hamburg 22 zusammen 1 852 478 906 933 945 545 1 540 629 742 334 798 295 311 849 164 599 147 250

Anmerkungen zu den Daten

1) Definitionen zur Tabelle
Bevölkerung
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasste bis Anfang der 80er Jahre alle Personen, die in dieser Gemeinde die alleinige oder die vorwiegend benutzte Wohnung hatten (Wohnbevölkerung).
Seither erfolgt die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach der alleinigen oder Hauptwohnung der Einwohner ( 21 f Bundesmeldegesetz - BMG vom 3. Mai 2013 (BGBl. I
S. 1084), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)).
Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung über die Geburten und Sterbefälle, Eheschließungen
und Ehelösungen, Begründungen und Aufhebung von Lebenspartnerschaften, der Wanderungsstatistik über die Zu- und Fortzüge sowie von Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten
Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter.
Bei den Bevölkerungsdaten ab 31. Dezember 1987 in den alten Bundesländern handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die auf Ergebnissen der Volkszählung vom 25. Mai 1987
basieren, in den neuen Bundesländern ist die am 3. Oktober 1990 festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. Ab dem Berichtsjahr 2011 werden die Ergebnisse auf der Grundlage
des am 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus dargestellt.
Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer (einschließlich Staatenloser). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte
sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Deutsche
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit
oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Personen, die sowohl die
deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige.
Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Ausländer
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der
ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch
statistisch nicht erfasst.
Seit 01.01.2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Stand der Definitionen: Juli 2017

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