Zeitreihe für Glinde, Stadt

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Straßenverkehrsunfälle in Glinde, Stadt

Unfälle mit Personenschaden schwerwiegende Unfälle1) Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2007 32 78,0 9 22,0 41 100,0
2008 48 85,7 8 14,3 56 100,0
2009 49 74,2 17 25,8 66 100,0
2010 36 70,6 15 29,4 51 100,0
2011 50 94,3 3 5,7 53 100,0
2012 45 88,2 6 11,8 51 100,0
2013 43 84,3 8 15,7 51 100,0
2014 56 91,8 5 8,2 61 100,0
2015 46 80,7 11 19,3 57 100,0
2016 47 85,5 8 14,5 55 100,0
2017 49 92,5 4 7,5 53 100,0
2018 59 84,3 11 15,7 70 100,0
2019 56 86,2 9 13,8 65 100,0
2020 43 87,8 6 12,2 49 100,0
2021 47 83,9 9 16,1 56 100,0
2022 43 87,8 6 12,2 49 100,0
2023 46 85,2 8 14,8 54 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Summe aus schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden im engeren Sinne und sonstigen Unfällen unter dem Einfluss berauschender Mittel.


Informationen zu Straßenverkehrsunfällen

Die Straßenverkehrsunfallstatistik ist eine Sekundärstatistik, die die Angaben der amtlichen Straßenverkehrsunfallanzeigen auswertet. Aus der Auskunftspflicht der Polizeidienststellen folgt, dass die Statistik nur solche Unfälle erfasst, von denen die Polizei Kenntnis erhält; das sind vor allem solche mit schweren Folgen. Insbesondere bei Verkehrsunfällen mit nur Sachschaden oder mit nur geringfügigen Verletzungen kann es zu einer gütlichen Einigung zwischen den unfallbeteiligten Verkehrsteilnehmer:innen kommen. Diese Unfälle werden der Polizei nicht angezeigt und sind insofern statistisch nicht erfasst.

Unfälle
Straßenverkehrsunfälle, die infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen entstanden sind und die von der Polizei aufgenommen wurden.

Unfälle mit Personenschaden
- Unfall mit Getöteten: mindestens eine getötete am Verkehr teilgenommene Person
- Unfall mit Verletzten: mindestens eine leicht - oder schwerverletzte Person, aber keine Getöteten

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne
Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste. Hierzu zählen auch Fälle unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Sonstige Sachschadenunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel
Unfälle, bei denen mindestens eine am Unfall beteiligte Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln (z.B. Drogen, Rauschgift) stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.

Übrige Unfälle mit nur Sachschaden
Unfälle, bei denen alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren und keine am Unfall beteiligte Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stand. Daten für diese Unfallart stehen nur auf Kreisebene zur Verfügung und nicht für Gemeinden.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2023.

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