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Zeitreihe für Büchen

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Straßenverkehrsunfälle in Büchen

Unfälle mit Personenschaden schwerwiegende Unfälle1) Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2007 19 86,4 3 13,6 22 100,0
2008 22 91,7 2 8,3 24 100,0
2009 21 91,3 2 8,7 23 100,0
2010 16 72,7 6 27,3 22 100,0
2011 20 87,0 3 13,0 23 100,0
2012 14 77,8 4 22,2 18 100,0
2013 21 84,0 4 16,0 25 100,0
2014 21 95,5 1 4,5 22 100,0
2015 17 94,4 1 5,6 18 100,0
2016 14 100,0 - - 14 100,0
2017 18 85,7 3 14,3 21 100,0
2018 18 90,0 2 10,0 20 100,0
2019 18 94,7 1 5,3 19 100,0
2020 19 79,2 5 20,8 24 100,0
2021 18 90,0 2 10,0 20 100,0
2022 18 85,7 3 14,3 21 100,0
2023 13 86,7 2 13,3 15 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Summe aus schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden im engeren Sinne und sonstigen Unfällen unter dem Einfluss berauschender Mittel.


Informationen zu Straßenverkehrsunfällen

Die Straßenverkehrsunfallstatistik ist eine Sekundärstatistik, die die Angaben der amtlichen Straßenverkehrsunfallanzeigen auswertet. Aus der Auskunftspflicht der Polizeidienststellen folgt, dass die Statistik nur solche Unfälle erfasst, von denen die Polizei Kenntnis erhält; das sind vor allem solche mit schweren Folgen. Insbesondere bei Verkehrsunfällen mit nur Sachschaden oder mit nur geringfügigen Verletzungen kann es zu einer gütlichen Einigung zwischen den unfallbeteiligten Verkehrsteilnehmer:innen kommen. Diese Unfälle werden der Polizei nicht angezeigt und sind insofern statistisch nicht erfasst.

Unfälle
Straßenverkehrsunfälle, die infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen entstanden sind und die von der Polizei aufgenommen wurden.

Unfälle mit Personenschaden
- Unfall mit Getöteten: mindestens eine getötete am Verkehr teilgenommene Person
- Unfall mit Verletzten: mindestens eine leicht - oder schwerverletzte Person, aber keine Getöteten

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne
Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste. Hierzu zählen auch Fälle unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Sonstige Sachschadenunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel
Unfälle, bei denen mindestens eine am Unfall beteiligte Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln (z.B. Drogen, Rauschgift) stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.

Übrige Unfälle mit nur Sachschaden
Unfälle, bei denen alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren und keine am Unfall beteiligte Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stand. Daten für diese Unfallart stehen nur auf Kreisebene zur Verfügung und nicht für Gemeinden.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2023.

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