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Zeitreihe für Schleswig-Flensburg

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Straßenverkehrsunfälle in Schleswig-Flensburg

Unfälle mit Personenschaden schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne sonstige Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel Übrige Unfälle mit nur Sachschaden Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2007 714 37,0 169 8,8 32 1,7 1 013 52,5 1 928 100,0
2008 717 38,2 179 9,5 29 1,5 954 50,8 1 879 100,0
2009 704 35,2 181 9,0 19 0,9 1 097 54,8 2 001 100,0
2010 699 32,4 193 8,9 21 1,0 1 245 57,7 2 158 100,0
2011 738 24,7 185 6,2 17 0,6 2 042 68,5 2 982 100,0
2012 736 24,4 152 5,0 12 0,4 2 112 70,1 3 012 100,0
2013 736 14,7 177 3,5 14 0,3 4 073 81,5 5 000 100,0
2014 767 15,7 135 2,8 22 0,4 3 972 81,1 4 896 100,0
2015 834 15,1 172 3,1 24 0,4 4 501 81,4 5 531 100,0
2016 826 15,3 158 2,9 25 0,5 4 384 81,3 5 393 100,0
2017 786 14,2 168 3,0 20 0,4 4 579 82,5 5 553 100,0
2018 762 13,1 176 3,0 31 0,5 4 831 83,3 5 800 100,0
2019 750 12,5 146 2,4 22 0,4 5 072 84,7 5 990 100,0
2020 711 12,9 127 2,3 15 0,3 4 657 84,5 5 510 100,0
2021 753 13,1 156 2,7 20 0,3 4 828 83,9 5 757 100,0
2022 735 12,4 122 2,1 16 0,3 5 060 85,3 5 933 100,0
2023 766 12,8 156 2,6 21 0,4 5 046 84,3 5 989 100,0


Informationen zu Straßenverkehrsunfällen

Die Straßenverkehrsunfallstatistik ist eine Sekundärstatistik, die die Angaben der amtlichen Straßenverkehrsunfallanzeigen auswertet. Aus der Auskunftspflicht der Polizeidienststellen folgt, dass die Statistik nur solche Unfälle erfasst, von denen die Polizei Kenntnis erhält; das sind vor allem solche mit schweren Folgen. Insbesondere bei Verkehrsunfällen mit nur Sachschaden oder mit nur geringfügigen Verletzungen kann es zu einer gütlichen Einigung zwischen den unfallbeteiligten Verkehrsteilnehmer:innen kommen. Diese Unfälle werden der Polizei nicht angezeigt und sind insofern statistisch nicht erfasst.

Unfälle
Straßenverkehrsunfälle, die infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen entstanden sind und die von der Polizei aufgenommen wurden.

Unfälle mit Personenschaden
- Unfall mit Getöteten: mindestens eine getötete am Verkehr teilgenommene Person
- Unfall mit Verletzten: mindestens eine leicht - oder schwerverletzte Person, aber keine Getöteten

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne
Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste. Hierzu zählen auch Fälle unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Sonstige Sachschadenunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel
Unfälle, bei denen mindestens eine am Unfall beteiligte Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln (z.B. Drogen, Rauschgift) stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.

Übrige Unfälle mit nur Sachschaden
Unfälle, bei denen alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren und keine am Unfall beteiligte Person unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stand. Daten für diese Unfallart stehen nur auf Kreisebene zur Verfügung und nicht für Gemeinden.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2023.

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