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Zeitreihe für Steinburg

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Steinburg

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Umsatz insgesamt
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 169 382 20,5 222 872 27,0 145 296 17,6 209 132 25,3 29 937 3,6 27 344 3,3 22 474 2,7 826 437 100,0
2009 158 503 20,4 198 277 25,5 119 524 15,4 218 427 28,1 29 026 3,7 28 269 3,6 25 172 3,2 777 198 100,0
2010 179 492 20,4 244 146 27,8 134 543 15,3 236 878 27,0 31 372 3,6 30 365 3,5 21 817 2,5 878 613 100,0
2011 219 565 23,3 225 533 23,9 157 529 16,7 257 950 27,4 31 792 3,4 29 304 3,1 21 321 2,3 942 994 100,0
2012 227 549 23,2 237 449 24,2 164 781 16,8 261 757 26,7 33 622 3,4 29 303 3,0 25 156 2,6 979 617 100,0
2013 192 990 21,6 223 214 25,0 158 484 17,8 232 808 26,1 26 406 3,0 31 489 3,5 26 234 2,9 891 625 100,0
2014 189 952 21,3 212 952 23,9 158 573 17,8 239 801 26,9 29 211 3,3 32 731 3,7 27 283 3,1 890 503 100,0
2015 183 363 20,1 209 420 22,9 164 726 18,0 265 772 29,1 31 743 3,5 36 746 4,0 22 494 2,5 914 264 100,0
2016 189 178 20,2 220 383 23,5 160 564 17,2 270 701 28,9 32 535 3,5 38 934 4,2 23 823 2,5 936 118 100,0
2017 184 633 19,6 221 715 23,5 167 037 17,7 269 708 28,6 33 065 3,5 41 617 4,4 24 847 2,6 942 622 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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