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Zeitreihe für Rendsburg-Eckernförde

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Rendsburg-Eckernförde

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Umsatz insgesamt
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 334 597 22,0 317 019 20,9 277 240 18,2 417 198 27,5 89 218 5,9 44 656 2,9 39 698 2,6 1 519 626 100,0
2009 354 197 21,1 342 065 20,4 295 545 17,6 520 801 31,0 81 766 4,9 46 195 2,8 39 005 2,3 1 679 574 100,0
2010 361 351 20,2 362 921 20,3 434 503 24,3 459 039 25,6 95 934 5,4 44 652 2,5 32 624 1,8 1 791 024 100,0
2011 399 227 21,0 396 178 20,8 435 745 22,9 496 543 26,1 97 873 5,1 42 737 2,2 34 018 1,8 1 902 321 100,0
2012 411 063 21,4 402 698 21,0 474 186 24,7 453 205 23,6 101 675 5,3 42 757 2,2 35 446 1,8 1 921 030 100,0
2013 413 334 21,6 397 642 20,8 543 453 28,5 392 460 20,5 84 675 4,4 45 777 2,4 32 833 1,7 1 910 174 100,0
2014 449 594 26,3 412 646 24,2 335 365 19,6 346 701 20,3 81 224 4,8 47 742 2,8 34 643 2,0 1 707 915 100,0
2015 436 499 25,7 400 350 23,6 349 625 20,6 348 087 20,5 79 845 4,7 45 978 2,7 36 372 2,1 1 696 756 100,0
2016 493 986 25,7 420 721 21,9 345 624 18,0 501 189 26,1 80 121 4,2 45 656 2,4 36 463 1,9 1 923 760 100,0
2017 540 997 26,4 448 809 21,9 378 179 18,4 529 703 25,8 69 247 3,4 45 775 2,2 39 617 1,9 2 052 327 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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