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Zeitreihe für Plön

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Plön

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Umsatz insgesamt
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 127 916 25,0 178 457 34,9 40 310 7,9 91 941 18,0 46 447 9,1 10 407 2,0 16 131 3,2 511 609 100,0
2009 134 524 27,9 146 872 30,5 35 040 7,3 96 674 20,0 45 129 9,4 9 492 2,0 14 438 3,0 482 169 100,0
2010 130 164 28,3 147 608 32,1 36 412 7,9 80 996 17,6 39 764 8,7 9 729 2,1 14 472 3,2 459 145 100,0
2011 147 883 28,6 158 002 30,5 39 379 7,6 83 251 16,1 62 558 12,1 9 780 1,9 16 560 3,2 517 413 100,0
2012 152 380 28,7 160 259 30,2 46 008 8,7 79 835 15,0 67 473 12,7 9 421 1,8 16 054 3,0 531 430 100,0
2013 152 391 30,2 158 029 31,3 42 561 8,4 74 486 14,7 51 560 10,2 9 444 1,9 16 523 3,3 504 994 100,0
2014 169 631 31,9 167 247 31,4 45 931 8,6 72 560 13,6 50 470 9,5 10 285 1,9 16 362 3,1 532 486 100,0
2015 168 710 30,7 172 174 31,3 46 849 8,5 82 152 14,9 50 881 9,3 10 905 2,0 18 378 3,3 550 049 100,0
2016 174 182 30,0 191 465 33,0 47 946 8,3 84 059 14,5 52 413 9,0 10 943 1,9 19 520 3,4 580 528 100,0
2017 186 762 30,9 193 037 31,9 49 181 8,1 84 466 14,0 54 944 9,1 17 745 2,9 18 174 3,0 604 309 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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