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Zeitreihe für Pinneberg

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Pinneberg

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Umsatz insgesamt
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 180 252 11,9 542 126 35,7 281 614 18,6 361 189 23,8 93 167 6,1 30 394 2,0 28 941 1,9 1 517 683 100,0
2009 189 851 12,8 495 587 33,3 249 556 16,8 407 267 27,4 85 049 5,7 31 423 2,1 27 729 1,9 1 486 462 100,0
2010 186 105 13,4 395 929 28,6 249 841 18,0 400 511 28,9 93 372 6,7 31 816 2,3 28 259 2,0 1 385 833 100,0
2011 237 096 15,6 437 846 28,9 281 031 18,5 397 272 26,2 101 683 6,7 32 760 2,2 29 741 2,0 1 517 429 100,0
2012 243 257 15,4 443 185 28,0 277 205 17,5 443 182 28,0 110 024 7,0 33 203 2,1 31 570 2,0 1 581 626 100,0
2013 262 152 16,7 437 231 27,9 288 582 18,4 407 807 26,0 106 986 6,8 34 029 2,2 33 044 2,1 1 569 831 100,0
2014 271 267 16,4 470 235 28,4 301 957 18,2 437 202 26,4 104 722 6,3 36 688 2,2 33 668 2,0 1 655 739 100,0
2015 284 117 16,3 484 655 27,8 304 931 17,5 504 063 28,9 98 646 5,7 36 294 2,1 33 047 1,9 1 745 753 100,0
2016 258 149 14,6 502 517 28,5 312 197 17,7 518 706 29,4 100 428 5,7 37 804 2,1 33 733 1,9 1 763 534 100,0
2017 306 175 16,5 510 952 27,5 328 895 17,7 529 936 28,6 101 447 5,5 41 520 2,2 36 446 2,0 1 855 371 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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