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Zeitreihe für Ostholstein

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Ostholstein

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Umsatz insgesamt
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 146 240 21,8 198 142 29,5 94 416 14,0 113 673 16,9 65 898 9,8 20 982 3,1 32 838 4,9 672 189 100,0
2009 136 470 20,0 206 461 30,3 92 061 13,5 122 798 18,0 71 192 10,5 20 753 3,0 31 244 4,6 680 979 100,0
2010 157 984 21,3 235 553 31,8 99 971 13,5 107 800 14,6 82 990 11,2 21 574 2,9 34 568 4,7 740 440 100,0
2011 151 538 20,0 235 253 31,1 99 494 13,2 118 180 15,6 92 086 12,2 23 686 3,1 36 152 4,8 756 389 100,0
2012 159 329 20,2 236 108 29,9 108 622 13,7 119 281 15,1 105 008 13,3 24 508 3,1 37 581 4,8 790 437 100,0
2013 153 588 20,8 226 550 30,6 105 805 14,3 115 550 15,6 75 056 10,1 26 405 3,6 36 826 5,0 739 780 100,0
2014 166 403 21,9 234 739 30,9 107 317 14,1 118 501 15,6 65 796 8,7 28 090 3,7 37 955 5,0 758 801 100,0
2015 180 337 22,9 250 708 31,9 113 994 14,5 110 194 14,0 61 537 7,8 29 021 3,7 40 116 5,1 785 907 100,0
2016 193 274 23,5 255 286 31,1 102 686 12,5 132 094 16,1 62 629 7,6 30 723 3,7 44 211 5,4 820 903 100,0
2017 206 402 23,7 264 211 30,4 107 464 12,3 154 209 17,7 59 001 6,8 32 150 3,7 47 090 5,4 870 527 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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