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Zeitreihe für Flensburg

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Flensburg

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Umsatz insgesamt
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 48 000 6,8 114 211 16,1 147 499 20,8 331 264 46,7 23 526 3,3 26 014 3,7 18 524 2,6 709 038 100,0
2009 34 876 4,6 107 654 14,3 181 023 24,0 361 615 48,0 22 152 2,9 27 310 3,6 18 334 2,4 752 964 100,0
2010 39 810 5,9 132 114 19,6 158 662 23,5 267 556 39,7 30 280 4,5 26 138 3,9 20 051 3,0 674 611 100,0
2011 43 881 6,1 140 317 19,7 167 600 23,5 276 881 38,8 37 499 5,3 27 407 3,8 20 464 2,9 714 049 100,0
2012 47 426 6,8 137 874 19,7 166 017 23,7 265 772 37,9 38 122 5,4 25 557 3,6 20 549 2,9 701 317 100,0
2013 44 385 6,3 133 999 19,1 171 269 24,5 279 413 39,9 23 032 3,3 26 960 3,8 21 336 3,0 700 394 100,0
2014 44 392 7,3 119 860 19,7 126 840 20,8 240 880 39,6 23 985 3,9 30 317 5,0 22 213 3,7 608 487 100,0
2015 48 049 7,5 143 514 22,4 119 532 18,7 254 174 39,7 23 560 3,7 30 080 4,7 21 943 3,4 640 852 100,0
2016 49 180 7,2 175 709 25,6 115 891 16,9 267 366 39,0 21 631 3,2 31 913 4,7 23 794 3,5 685 484 100,0
2017 50 918 7,7 187 413 28,2 62 641 9,4 280 170 42,2 22 812 3,4 33 324 5,0 26 152 3,9 663 430 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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