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Zeitreihe für Schleswig-Flensburg

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach ausgewählten Gewerbezweigen in Schleswig-Flensburg

bei Maurern bei KfZ-Technikern bei Fleischern bei Installateuren bei Elektrotechnikern bei Straßenbauern bei Landmaschinenmechanikern bei Metallbauern bei Zimmerern bei Tischlern
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 125 884 11,9 165 427 15,7 80 228 7,6 107 247 10,2 66 444 6,3 47 111 4,5 54 787 5,2 37 543 3,6 21 191 2,0 38 568 3,7
2009 118 496 10,8 187 801 17,1 74 953 6,8 149 634 13,6 70 604 6,4 46 685 4,2 55 764 5,1 40 878 3,7 23 306 2,1 36 470 3,3
2010 139 538 11,9 169 129 14,4 78 854 6,7 199 264 17,0 84 575 7,2 40 879 3,5 59 425 5,1 46 690 4,0 26 713 2,3 38 350 3,3
2011 188 517 14,7 177 121 13,8 83 960 6,6 172 257 13,4 79 550 6,2 59 303 4,6 89 403 7,0 44 983 3,5 30 270 2,4 40 438 3,2
2012 161 968 13,7 174 618 14,7 91 411 7,7 154 091 13,0 74 050 6,2 53 458 4,5 66 203 5,6 34 006 2,9 30 586 2,6 40 713 3,4
2013 166 315 13,8 177 095 14,7 90 290 7,5 115 291 9,6 81 337 6,7 60 841 5,0 67 585 5,6 47 772 4,0 32 087 2,7 40 023 3,3
2014 176 310 14,5 177 606 14,6 94 686 7,8 97 946 8,1 62 422 5,1 60 931 5,0 71 723 5,9 44 155 3,6 38 860 3,2 43 157 3,6
2015 189 403 15,2 198 009 15,9 97 466 7,8 103 017 8,3 62 282 5,0 59 117 4,7 68 206 5,5 49 049 3,9 40 256 3,2 40 371 3,2
2016 190 665 15,1 195 450 15,5 103 714 8,2 103 051 8,2 66 801 5,3 62 456 4,9 66 517 5,3 47 692 3,8 45 228 3,6 41 471 3,3
2017 211 395 16,1 198 060 15,0 122 555 9,3 84 175 6,4 68 792 5,2 67 606 5,1 67 130 5,1 54 620 4,1 46 474 3,5 38 502 2,9


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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