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Zeitreihe für Nordfriesland

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach ausgewählten Gewerbezweigen in Nordfriesland

bei Maurern bei KfZ-Technikern bei Landmaschinenmechanikern bei Installateuren bei Zimmerern bei Elektrotechnikern bei Tischlern bei Straßenbauern bei Malern bei Metallbauern
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 127 151 11,8 147 164 13,6 94 500 8,8 103 177 9,6 79 120 7,3 55 090 5,1 65 066 6,0 33 818 3,1 35 461 3,3 37 126 3,4
2009 128 548 11,2 152 625 13,3 88 821 7,7 134 486 11,7 82 395 7,2 79 146 6,9 53 766 4,7 34 556 3,0 32 054 2,8 32 981 2,9
2010 124 516 9,5 164 415 12,6 94 019 7,2 162 796 12,5 120 615 9,3 107 940 8,3 55 157 4,2 35 445 2,7 34 947 2,7 35 171 2,7
2011 162 281 12,1 169 391 12,6 122 565 9,1 137 386 10,3 118 851 8,9 102 279 7,6 58 869 4,4 39 126 2,9 38 809 2,9 31 200 2,3
2012 149 777 11,4 172 854 13,1 135 093 10,3 126 246 9,6 121 126 9,2 80 354 6,1 60 961 4,6 38 489 2,9 39 976 3,0 30 866 2,3
2013 162 064 13,6 166 390 13,9 106 937 9,0 111 431 9,3 107 428 9,0 93 066 7,8 61 485 5,1 40 603 3,4 40 769 3,4 31 476 2,6
2014 182 223 13,9 168 618 12,9 158 199 12,1 111 228 8,5 116 008 8,9 81 667 6,2 63 145 4,8 47 357 3,6 42 292 3,2 31 009 2,4
2015 176 942 13,9 185 258 14,6 144 980 11,4 106 048 8,3 90 807 7,1 74 678 5,9 63 922 5,0 46 412 3,7 38 119 3,0 28 887 2,3
2016 193 591 14,3 191 857 14,2 140 739 10,4 117 281 8,7 111 334 8,2 74 635 5,5 70 230 5,2 55 346 4,1 40 097 3,0 29 765 2,2
2017 202 256 14,4 184 446 13,2 162 356 11,6 120 211 8,6 114 259 8,1 83 114 5,9 75 464 5,4 55 032 3,9 39 893 2,8 37 285 2,7


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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