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Zeitreihe für Neumünster

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach ausgewählten Gewerbezweigen in Neumünster

bei KfZ-Technikern bei Fleischern bei Maurern bei Elektrotechnikern bei Straßenbauern bei Installateuren bei Metallbauern bei Malern bei Zimmerern bei Tischlern
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 176 430 23,7 190 689 25,6 71 539 9,6 31 434 4,2 23 621 3,2 81 406 10,9 16 864 2,3 10 919 1,5 6 239 0,8 9 253 1,2
2009 184 264 30,2 86 795 14,2 59 603 9,8 27 941 4,6 27 359 4,5 70 016 11,5 14 807 2,4 9 667 1,6 6 889 1,1 7 003 1,1
2010 174 187 22,1 306 402 38,8 64 971 8,2 33 063 4,2 24 047 3,0 30 308 3,8 13 422 1,7 11 249 1,4 7 909 1,0 5 015 0,6
2011 191 457 29,6 105 242 16,3 79 463 12,3 35 266 5,5 31 170 4,8 32 004 5,0 15 967 2,5 11 728 1,8 8 763 1,4 4 828 0,7
2012 193 444 28,2 101 269 14,8 80 727 11,8 35 279 5,1 27 999 4,1 47 697 7,0 17 067 2,5 13 629 2,0 8 679 1,3 4 837 0,7
2013 186 585 30,0 95 436 15,3 73 927 11,9 31 218 5,0 30 941 5,0 53 626 8,6 16 675 2,7 13 429 2,2 9 431 1,5 4 893 0,8
2014 180 599 28,2 97 381 15,2 80 297 12,5 35 307 5,5 37 202 5,8 51 207 8,0 15 885 2,5 14 552 2,3 10 589 1,7 5 238 0,8
2015 192 282 29,1 100 676 15,2 82 192 12,4 36 649 5,5 36 726 5,6 42 858 6,5 16 941 2,6 15 332 2,3 11 667 1,8 5 802 0,9
2016 194 645 29,2 96 183 14,4 78 459 11,8 38 789 5,8 36 965 5,5 34 160 5,1 18 247 2,7 16 806 2,5 11 714 1,8 6 554 1,0
2017 196 117 29,0 107 539 15,9 78 058 11,6 37 602 5,6 34 914 5,2 33 587 5,0 21 512 3,2 16 778 2,5 10 139 1,5 6 459 1,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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