Zeitreihe für Steinburg

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Sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnte Beschäftigte in Handwerksunternehmen in Steinburg

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 5 733 71,8 1 273 15,9 7 006 87,8
2009 5 863 72,0 1 296 15,9 7 159 88,0
2010 6 169 74,4 1 175 14,2 7 344 88,6
2011 6 337 74,9 1 153 13,6 7 490 88,6
2012 6 560 75,1 1 197 13,7 7 757 88,8
2013 6 201 75,3 1 100 13,4 7 301 88,6
2014 6 132 74,2 1 190 14,4 7 322 88,6
2015 6 317 74,8 1 190 14,1 7 507 88,9
2016 6 393 75,9 1 116 13,3 7 509 89,2
2017 6 574 76,0 1 164 13,5 7 738 89,5


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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