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Zeitreihe für Rendsburg-Eckernförde

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Sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnte Beschäftigte in Handwerksunternehmen in Rendsburg-Eckernförde

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 11 935 74,8 2 118 13,3 14 053 88,1
2009 12 058 75,0 2 119 13,2 14 177 88,2
2010 12 496 75,3 2 186 13,2 14 682 88,5
2011 12 932 76,2 2 102 12,4 15 034 88,6
2012 13 410 76,5 2 156 12,3 15 566 88,8
2013 12 953 77,0 1 984 11,8 14 937 88,8
2014 11 837 75,5 1 936 12,3 13 773 87,8
2015 11 972 76,0 1 873 11,9 13 845 87,9
2016 12 925 77,6 1 917 11,5 14 842 89,1
2017 13 506 78,3 1 894 11,0 15 400 89,3


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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