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Zeitreihe für Schleswig-Holstein

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Sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnte Beschäftigte in Handwerksunternehmen in Schleswig-Holstein

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 118 227 73,4 23 269 14,4 141 496 87,9
2009 117 738 73,3 23 251 14,5 140 989 87,8
2010 120 723 73,4 23 788 14,5 144 511 87,9
2011 122 411 73,7 23 478 14,1 145 889 87,8
2012 125 910 74,2 23 190 13,7 149 100 87,9
2013 123 709 74,5 22 446 13,5 146 155 88,0
2014 123 336 74,1 22 947 13,8 146 283 87,9
2015 123 399 74,9 21 269 12,9 144 668 87,8
2016 126 556 75,9 20 750 12,4 147 306 88,3
2017 129 845 76,1 20 973 12,3 150 818 88,4


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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