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Zeitreihe für Stormarn

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Stormarn

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 1 458 11,9 4 866 39,6 2 410 19,6 1 362 11,1 1 103 9,0 280 2,3 797 6,5 12 276 100,0
2009 1 435 11,6 5 032 40,8 2 422 19,6 1 296 10,5 1 017 8,2 291 2,4 844 6,8 12 337 100,0
2010 1 487 12,2 5 042 41,2 2 302 18,8 1 309 10,7 960 7,8 295 2,4 843 6,9 12 238 100,0
2011 1 562 12,6 5 218 42,0 2 478 19,9 1 255 10,1 806 6,5 308 2,5 811 6,5 12 438 100,0
2012 1 556 12,6 4 917 39,8 2 573 20,8 1 286 10,4 872 7,1 314 2,5 830 6,7 12 348 100,0
2013 1 551 13,0 4 861 40,9 2 430 20,4 1 254 10,5 702 5,9 316 2,7 784 6,6 11 898 100,0
2014 1 624 13,3 4 969 40,6 2 532 20,7 1 262 10,3 733 6,0 323 2,6 799 6,5 12 242 100,0
2015 1 622 13,3 5 015 41,1 2 416 19,8 1 283 10,5 749 6,1 322 2,6 801 6,6 12 208 100,0
2016 1 790 14,1 5 185 40,7 2 609 20,5 1 266 9,9 774 6,1 325 2,6 789 6,2 12 738 100,0
2017 1 806 13,7 5 452 41,4 2 686 20,4 1 299 9,9 774 5,9 316 2,4 825 6,3 13 158 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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