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Zeitreihe für Steinburg

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Steinburg

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 1 520 19,0 2 322 29,1 1 781 22,3 853 10,7 539 6,8 302 3,8 667 8,4 7 984 100,0
2009 1 554 19,1 2 370 29,1 1 776 21,8 874 10,7 557 6,8 320 3,9 688 8,5 8 139 100,0
2010 1 673 20,2 2 452 29,6 1 747 21,1 908 11,0 540 6,5 338 4,1 632 7,6 8 290 100,0
2011 1 724 20,4 2 526 29,9 1 836 21,7 955 11,3 534 6,3 288 3,4 592 7,0 8 455 100,0
2012 1 855 21,2 2 495 28,6 1 937 22,2 1 029 11,8 544 6,2 277 3,2 594 6,8 8 731 100,0
2013 1 597 19,4 2 277 27,6 1 926 23,4 975 11,8 510 6,2 382 4,6 571 6,9 8 238 100,0
2014 1 621 19,6 2 273 27,5 1 951 23,6 976 11,8 470 5,7 406 4,9 571 6,9 8 268 100,0
2015 1 598 18,9 2 224 26,3 2 116 25,0 1 034 12,2 476 5,6 449 5,3 551 6,5 8 448 100,0
2016 1 486 17,6 2 243 26,6 2 112 25,1 1 056 12,5 490 5,8 469 5,6 566 6,7 8 422 100,0
2017 1 544 17,9 2 295 26,5 2 159 25,0 1 090 12,6 484 5,6 496 5,7 577 6,7 8 645 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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