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Zeitreihe für Segeberg

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Segeberg

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 1 968 15,2 3 838 29,7 3 187 24,6 1 401 10,8 1 279 9,9 412 3,2 851 6,6 12 936 100,0
2009 2 054 16,0 4 060 31,6 2 803 21,8 1 298 10,1 1 280 10,0 530 4,1 831 6,5 12 856 100,0
2010 2 021 14,8 4 190 30,6 3 596 26,3 1 281 9,4 1 192 8,7 551 4,0 845 6,2 13 676 100,0
2011 2 213 15,6 4 380 30,9 3 482 24,6 1 314 9,3 1 342 9,5 615 4,3 834 5,9 14 180 100,0
2012 2 126 14,8 4 438 31,0 3 482 24,3 1 495 10,4 1 302 9,1 674 4,7 818 5,7 14 335 100,0
2013 2 144 15,0 4 506 31,6 3 749 26,3 1 222 8,6 1 102 7,7 711 5,0 819 5,7 14 253 100,0
2014 2 210 15,8 4 570 32,6 3 443 24,6 1 185 8,5 1 033 7,4 732 5,2 826 5,9 13 999 100,0
2015 2 236 16,5 4 569 33,7 3 309 24,4 1 170 8,6 1 020 7,5 430 3,2 828 6,1 13 562 100,0
2016 2 299 17,1 4 687 34,9 2 982 22,2 1 239 9,2 994 7,4 445 3,3 801 6,0 13 447 100,0
2017 2 350 17,0 4 872 35,3 2 967 21,5 1 324 9,6 1 003 7,3 465 3,4 823 6,0 13 804 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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