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Zeitreihe für Rendsburg-Eckernförde

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Rendsburg-Eckernförde

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 3 135 19,7 3 976 24,9 3 363 21,1 2 220 13,9 1 379 8,6 644 4,0 1 232 7,7 15 949 100,0
2009 3 188 19,8 4 057 25,2 3 371 21,0 2 266 14,1 1 295 8,1 667 4,2 1 226 7,6 16 070 100,0
2010 3 317 20,0 4 253 25,6 3 362 20,3 2 527 15,2 1 361 8,2 600 3,6 1 167 7,0 16 587 100,0
2011 3 462 20,4 4 311 25,4 3 508 20,7 2 545 15,0 1 331 7,8 597 3,5 1 211 7,1 16 965 100,0
2012 3 540 20,2 4 369 24,9 3 706 21,1 2 567 14,6 1 521 8,7 601 3,4 1 219 7,0 17 523 100,0
2013 3 618 21,5 4 323 25,7 3 483 20,7 2 205 13,1 1 369 8,1 621 3,7 1 204 7,2 16 823 100,0
2014 3 682 23,5 4 296 27,4 2 957 18,9 1 767 11,3 1 173 7,5 626 4,0 1 184 7,5 15 685 100,0
2015 3 750 23,8 4 247 27,0 3 068 19,5 1 703 10,8 1 188 7,5 592 3,8 1 200 7,6 15 748 100,0
2016 3 829 23,0 4 341 26,1 3 258 19,6 2 340 14,0 1 133 6,8 573 3,4 1 181 7,1 16 655 100,0
2017 3 824 22,2 4 369 25,3 3 643 21,1 2 521 14,6 1 082 6,3 586 3,4 1 217 7,1 17 242 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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