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Zeitreihe für Plön

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Plön

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 1 281 21,8 1 912 32,5 709 12,0 713 12,1 602 10,2 210 3,6 457 7,8 5 884 100,0
2009 1 332 22,7 1 875 32,0 616 10,5 724 12,4 649 11,1 217 3,7 449 7,7 5 862 100,0
2010 1 330 22,6 1 971 33,5 599 10,2 697 11,8 629 10,7 218 3,7 441 7,5 5 885 100,0
2011 1 419 23,0 2 003 32,4 624 10,1 711 11,5 745 12,1 209 3,4 465 7,5 6 176 100,0
2012 1 424 22,6 1 980 31,5 764 12,1 716 11,4 756 12,0 211 3,4 444 7,1 6 295 100,0
2013 1 424 23,4 1 967 32,4 776 12,8 677 11,1 612 10,1 207 3,4 414 6,8 6 077 100,0
2014 1 421 22,9 2 030 32,7 886 14,3 672 10,8 565 9,1 210 3,4 425 6,8 6 209 100,0
2015 1 450 23,4 1 975 31,8 858 13,8 695 11,2 583 9,4 210 3,4 433 7,0 6 204 100,0
2016 1 441 23,0 2 032 32,4 879 14,0 672 10,7 616 9,8 206 3,3 424 6,8 6 270 100,0
2017 1 405 21,8 2 086 32,4 895 13,9 690 10,7 617 9,6 325 5,0 425 6,6 6 443 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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