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Zeitreihe für Pinneberg

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Pinneberg

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 1 958 13,2 5 091 34,4 3 239 21,9 1 847 12,5 1 257 8,5 437 2,9 989 6,7 14 818 100,0
2009 2 113 14,1 5 015 33,6 3 217 21,5 1 873 12,5 1 304 8,7 444 3,0 973 6,5 14 939 100,0
2010 2 050 13,8 4 685 31,5 3 272 22,0 2 084 14,0 1 320 8,9 446 3,0 1 012 6,8 14 869 100,0
2011 2 266 15,1 4 789 31,9 3 341 22,2 1 806 12,0 1 354 9,0 462 3,1 1 001 6,7 15 019 100,0
2012 2 288 14,8 4 925 31,9 3 385 21,9 2 021 13,1 1 315 8,5 484 3,1 1 015 6,6 15 433 100,0
2013 2 292 15,0 4 857 31,9 3 434 22,5 1 930 12,7 1 253 8,2 469 3,1 1 005 6,6 15 240 100,0
2014 2 334 15,0 4 991 32,0 3 627 23,3 1 942 12,4 1 264 8,1 467 3,0 975 6,3 15 600 100,0
2015 2 424 15,5 5 053 32,2 3 562 22,7 1 998 12,7 1 207 7,7 485 3,1 953 6,1 15 682 100,0
2016 2 297 14,6 5 069 32,3 3 666 23,3 2 015 12,8 1 229 7,8 497 3,2 932 5,9 15 705 100,0
2017 2 536 15,4 5 198 31,5 4 000 24,2 2 039 12,4 1 229 7,5 521 3,2 972 5,9 16 495 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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