Zeitreihe für Ostholstein

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Ostholstein

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 1 605 16,8 2 915 30,5 1 560 16,3 910 9,5 1 148 12,0 380 4,0 1 024 10,7 9 542 100,0
2009 1 373 14,8 2 889 31,1 1 553 16,7 895 9,6 1 228 13,2 394 4,2 972 10,4 9 304 100,0
2010 1 444 15,1 2 994 31,4 1 581 16,6 840 8,8 1 270 13,3 403 4,2 1 009 10,6 9 541 100,0
2011 1 544 15,8 3 009 30,7 1 639 16,7 860 8,8 1 314 13,4 418 4,3 1 011 10,3 9 795 100,0
2012 1 607 16,0 2 992 29,8 1 602 16,0 905 9,0 1 435 14,3 447 4,5 1 046 10,4 10 034 100,0
2013 1 553 16,1 3 030 31,5 1 554 16,1 906 9,4 1 122 11,6 460 4,8 1 007 10,5 9 632 100,0
2014 1 597 16,4 3 079 31,5 1 620 16,6 903 9,2 1 090 11,2 460 4,7 1 017 10,4 9 766 100,0
2015 1 635 16,7 3 156 32,2 1 616 16,5 853 8,7 1 010 10,3 485 5,0 1 038 10,6 9 793 100,0
2016 1 661 16,8 3 147 31,8 1 623 16,4 877 8,9 1 019 10,3 509 5,1 1 059 10,7 9 895 100,0
2017 1 703 16,8 3 156 31,0 1 692 16,6 927 9,1 1 010 9,9 559 5,5 1 118 11,0 10 165 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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