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Zeitreihe für Nordfriesland

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Nordfriesland

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 2 539 22,1 3 669 31,9 1 406 12,2 991 8,6 1 678 14,6 418 3,6 788 6,9 11 489 100,0
2009 2 610 22,4 3 734 32,0 1 436 12,3 992 8,5 1 668 14,3 433 3,7 779 6,7 11 652 100,0
2010 2 658 22,5 3 996 33,8 1 392 11,8 1 029 8,7 1 590 13,5 425 3,6 729 6,2 11 819 100,0
2011 2 746 22,6 4 117 33,9 1 454 12,0 1 102 9,1 1 590 13,1 410 3,4 731 6,0 12 150 100,0
2012 2 729 22,4 4 150 34,1 1 607 13,2 1 105 9,1 1 442 11,8 405 3,3 748 6,1 12 186 100,0
2013 2 835 23,5 4 001 33,1 1 579 13,1 1 097 9,1 1 463 12,1 413 3,4 699 5,8 12 087 100,0
2014 2 925 23,0 4 024 31,7 2 021 15,9 1 078 8,5 1 523 12,0 391 3,1 732 5,8 12 694 100,0
2015 2 810 22,6 3 853 30,9 2 115 17,0 1 076 8,6 1 493 12,0 395 3,2 710 5,7 12 452 100,0
2016 2 859 22,7 3 899 31,0 2 124 16,9 1 055 8,4 1 502 12,0 434 3,5 695 5,5 12 568 100,0
2017 2 934 23,1 3 991 31,4 2 153 16,9 1 039 8,2 1 502 11,8 453 3,6 642 5,0 12 714 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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