Zum Inhalt springen

Zeitreihe für Herzogtum Lauenburg

Lade Daten

Die Daten werden aus der Datenbank geladen. Gerade wenn Sie viele Themen oder lange Zeitreihen ausgewählt haben, kann das einige Zeit dauern. Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.
Ergebnisse werden geladen…

Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Herzogtum Lauenburg

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 1 228 14,8 2 422 29,1 843 10,1 849 10,2 2 014 24,2 249 3,0 718 8,6 8 323 100,0
2009 1 347 15,6 2 404 27,8 803 9,3 855 9,9 2 268 26,3 277 3,2 683 7,9 8 637 100,0
2010 1 548 17,3 2 480 27,8 777 8,7 870 9,7 2 297 25,7 253 2,8 704 7,9 8 929 100,0
2011 1 615 17,1 2 565 27,2 842 8,9 908 9,6 2 538 26,9 253 2,7 705 7,5 9 426 100,0
2012 1 595 16,7 2 655 27,8 864 9,0 924 9,7 2 565 26,9 247 2,6 698 7,3 9 548 100,0
2013 1 639 17,8 2 669 29,1 884 9,6 849 9,2 2 225 24,2 234 2,5 686 7,5 9 186 100,0
2014 1 674 17,6 2 694 28,4 932 9,8 837 8,8 2 461 25,9 252 2,7 651 6,9 9 501 100,0
2015 1 673 17,2 2 822 28,9 962 9,9 853 8,7 2 528 25,9 256 2,6 657 6,7 9 751 100,0
2016 1 651 16,7 2 798 28,2 999 10,1 859 8,7 2 684 27,1 265 2,7 653 6,6 9 909 100,0
2017 1 695 17,2 2 962 30,0 999 10,1 866 8,8 2 419 24,5 265 2,7 674 6,8 9 880 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

Statistiken zum Download Qualitätsberichte
Nach oben