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Zeitreihe für Neumünster

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Neumünster

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 916 16,5 1 534 27,6 838 15,1 733 13,2 683 12,3 451 8,1 408 7,3 5 563 100,0
2009 923 18,1 1 549 30,4 551 10,8 749 14,7 535 10,5 387 7,6 396 7,8 5 090 100,0
2010 1 009 16,3 1 345 21,7 559 9,0 766 12,4 1 684 27,2 402 6,5 420 6,8 6 185 100,0
2011 1 066 19,6 1 425 26,2 575 10,6 800 14,7 633 11,6 480 8,8 463 8,5 5 442 100,0
2012 1 090 19,2 1 640 29,0 614 10,8 788 13,9 616 10,9 465 8,2 451 8,0 5 664 100,0
2013 1 077 21,5 1 412 28,2 335 6,7 808 16,1 455 9,1 472 9,4 448 8,9 5 007 100,0
2014 1 100 22,1 1 388 27,9 369 7,4 773 15,5 454 9,1 475 9,5 421 8,5 4 980 100,0
2015 1 122 21,7 1 360 26,3 382 7,4 764 14,8 550 10,7 541 10,5 444 8,6 5 163 100,0
2016 1 159 22,7 1 329 26,0 370 7,2 800 15,6 495 9,7 541 10,6 418 8,2 5 112 100,0
2017 1 167 22,6 1 355 26,2 372 7,2 736 14,3 523 10,1 573 11,1 437 8,5 5 163 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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