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Zeitreihe für Flensburg

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Flensburg

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 329 4,8 1 497 22,1 2 219 32,7 1 403 20,7 497 7,3 351 5,2 491 7,2 6 787 100,0
2009 318 4,8 1 464 22,3 1 892 28,8 1 522 23,2 505 7,7 361 5,5 498 7,6 6 560 100,0
2010 340 5,6 1 543 25,5 1 703 28,1 1 036 17,1 560 9,3 382 6,3 489 8,1 6 053 100,0
2011 326 5,3 1 625 26,4 1 689 27,4 1 076 17,5 571 9,3 371 6,0 498 8,1 6 156 100,0
2012 351 5,5 1 768 27,5 1 819 28,3 1 080 16,8 565 8,8 378 5,9 473 7,4 6 434 100,0
2013 340 5,3 1 572 24,6 1 957 30,6 1 149 18,0 456 7,1 418 6,5 496 7,8 6 388 100,0
2014 351 5,5 1 541 24,1 2 139 33,5 1 000 15,7 454 7,1 424 6,6 476 7,5 6 385 100,0
2015 380 6,0 1 573 24,9 2 017 31,9 1 026 16,2 429 6,8 414 6,6 476 7,5 6 315 100,0
2016 371 5,6 1 894 28,4 2 022 30,4 1 045 15,7 386 5,8 454 6,8 490 7,4 6 662 100,0
2017 381 6,6 1 956 33,7 960 16,5 1 115 19,2 409 7,0 491 8,5 498 8,6 5 810 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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