Zum Inhalt springen

Zeitreihe für Schleswig-Holstein

Lade Daten

Die Daten werden aus der Datenbank geladen. Gerade wenn Sie viele Themen oder lange Zeitreihen ausgewählt haben, kann das einige Zeit dauern. Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.
Ergebnisse werden geladen…

Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Schleswig-Holstein

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 24 628 15,3 44 846 27,8 35 090 21,8 19 139 11,9 18 445 11,5 6 085 3,8 12 806 8,0 161 039 100,0
2009 25 017 15,6 45 362 28,2 33 466 20,8 18 692 11,6 18 980 11,8 6 353 4,0 12 709 7,9 160 579 100,0
2010 25 776 15,7 46 069 28,0 34 838 21,2 18 620 11,3 20 431 12,4 6 276 3,8 12 395 7,5 164 405 100,0
2011 27 089 16,3 48 335 29,1 34 142 20,6 18 444 11,1 20 157 12,1 6 386 3,8 11 563 7,0 166 116 100,0
2012 27 282 16,1 49 371 29,1 34 591 20,4 18 972 11,2 20 504 12,1 6 469 3,8 12 431 7,3 169 620 100,0
2013 27 196 16,4 48 272 29,1 35 504 21,4 17 859 10,8 18 274 11,0 6 754 4,1 12 208 7,4 166 067 100,0
2014 27 999 16,8 48 566 29,2 35 261 21,2 17 299 10,4 18 377 11,0 6 853 4,1 12 132 7,3 166 487 100,0
2015 28 174 17,1 48 760 29,6 35 040 21,3 17 302 10,5 16 593 10,1 6 735 4,1 12 103 7,3 164 707 100,0
2016 28 431 17,0 49 739 29,8 34 833 20,9 18 279 11,0 16 657 10,0 6 942 4,2 11 891 7,1 166 772 100,0
2017 29 164 17,1 49 610 29,1 37 097 21,7 18 882 11,1 16 502 9,7 7 203 4,2 12 119 7,1 170 577 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

Statistiken zum Download Qualitätsberichte
Nach oben