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Zeitreihe für Flensburg

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach ausgewählten Gewerbezweigen in Flensburg

Elektrotechniker KfZ-Techniker Gebäudereiniger Bäcker Installateure Friseure Maurer Metallbauer Maler Tischler
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 760 11,2 1 385 20,4 1 391 20,5 268 3,9 225 3,3 283 4,2 196 2,9 248 3,7 303 4,5 105 1,5
2009 755 11,5 1 504 22,9 1 122 17,1 271 4,1 210 3,2 281 4,3 193 2,9 216 3,3 283 4,3 93 1,4
2010 819 13,5 985 16,3 1 015 16,8 266 4,4 226 3,7 281 4,6 194 3,2 206 3,4 278 4,6 97 1,6
2011 884 14,4 1 032 16,8 1 019 16,6 256 4,2 226 3,7 284 4,6 202 3,3 196 3,2 274 4,5 92 1,5
2012 1 079 16,8 1 036 16,1 1 182 18,4 257 4,0 263 4,1 272 4,2 231 3,6 188 2,9 159 2,5 91 1,4
2013 900 14,1 1 094 17,1 1 395 21,8 234 3,7 261 4,1 254 4,0 211 3,3 189 3,0 152 2,4 93 1,5
2014 889 13,9 943 14,8 1 581 24,8 238 3,7 246 3,9 256 4,0 220 3,4 183 2,9 165 2,6 80 1,3
2015 896 14,2 970 15,4 1 472 23,3 241 3,8 264 4,2 278 4,4 230 3,6 191 3,0 164 2,6 90 1,4
2016 1 242 18,6 989 14,8 1 458 21,9 312 4,7 277 4,2 272 4,1 228 3,4 203 3,0 131 2,0 73 1,1
2017 1 240 21,3 1 007 17,3 543 9,3 337 5,8 306 5,3 270 4,6 244 4,2 218 3,8 136 2,3 80 1,4


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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