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Zeitreihe für Stormarn

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Stormarn 1)

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 195 12,5 746 48,0 220 14,2 120 7,7 48 3,1 41 2,6 184 11,8 1 554 100,0
2009 205 13,0 748 47,3 226 14,3 128 8,1 48 3,0 43 2,7 182 11,5 1 580 100,0
2010 209 12,8 776 47,6 233 14,3 138 8,5 43 2,6 43 2,6 188 11,5 1 630 100,0
2011 215 12,7 809 47,7 248 14,6 138 8,1 41 2,4 49 2,9 196 11,6 1 696 100,0
2012 215 12,5 811 47,2 263 15,3 139 8,1 40 2,3 49 2,9 202 11,8 1 719 100,0
2013 201 12,2 788 47,8 240 14,5 139 8,4 35 2,1 45 2,7 202 12,2 1 650 100,0
2014 208 12,3 805 47,8 235 13,9 146 8,7 36 2,1 47 2,8 208 12,3 1 685 100,0
2015 213 12,8 799 47,9 227 13,6 143 8,6 32 1,9 46 2,8 209 12,5 1 669 100,0
2016 205 12,5 793 48,5 220 13,5 140 8,6 33 2,0 44 2,7 200 12,2 1 635 100,0
2017 200 12,1 802 48,6 222 13,4 140 8,5 34 2,1 44 2,7 209 12,7 1 651 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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