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Zeitreihe für Steinburg

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Steinburg 1)

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 193 20,6 355 38,0 107 11,4 77 8,2 50 5,3 26 2,8 127 13,6 935 100,0
2009 189 20,1 356 38,0 110 11,7 77 8,2 49 5,2 24 2,6 133 14,2 938 100,0
2010 186 20,5 344 37,9 103 11,4 83 9,2 45 5,0 24 2,6 122 13,5 907 100,0
2011 191 20,5 362 38,9 106 11,4 81 8,7 45 4,8 24 2,6 121 13,0 930 100,0
2012 195 20,7 363 38,6 108 11,5 86 9,1 45 4,8 23 2,4 120 12,8 940 100,0
2013 189 21,0 354 39,2 103 11,4 81 9,0 40 4,4 21 2,3 114 12,6 902 100,0
2014 188 20,6 359 39,4 109 12,0 81 8,9 37 4,1 21 2,3 116 12,7 911 100,0
2015 192 21,1 347 38,2 110 12,1 86 9,5 34 3,7 26 2,9 114 12,5 909 100,0
2016 178 20,2 348 39,5 104 11,8 86 9,8 32 3,6 24 2,7 110 12,5 882 100,0
2017 176 20,1 339 38,7 106 12,1 87 9,9 32 3,6 24 2,7 113 12,9 877 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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