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Zeitreihe für Segeberg

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Segeberg 1)

I Bauhauptgewerbe1) II Ausbaugewerbe1) III Handwerk für den gewerblichen Bedarf1) IV Kraftfahrzeuggewerbe1) V Lebensmittelgewerbe1) VI Gesundheitsgewerbe1) VII Handwerk für den privaten Bedarf1) Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 303 16,6 776 42,6 263 14,5 165 9,1 63 3,5 50 2,7 200 11,0 1 820 100,0
2009 317 17,2 788 42,8 272 14,8 158 8,6 60 3,3 49 2,7 196 10,7 1 840 100,0
2010 324 17,2 809 42,9 293 15,5 160 8,5 53 2,8 49 2,6 199 10,5 1 887 100,0
2011 322 16,7 824 42,8 293 15,2 165 8,6 55 2,9 54 2,8 211 11,0 1 924 100,0
2012 316 16,2 841 43,2 299 15,4 170 8,7 53 2,7 53 2,7 213 11,0 1 945 100,0
2013 301 15,7 828 43,2 299 15,6 166 8,7 47 2,5 54 2,8 220 11,5 1 915 100,0
2014 314 16,2 846 43,6 302 15,6 166 8,6 47 2,4 53 2,7 213 11,0 1 941 100,0
2015 320 16,6 849 44,2 284 14,8 165 8,6 42 2,2 50 2,6 212 11,0 1 922 100,0
2016 307 16,2 850 44,8 286 15,1 165 8,7 39 2,1 50 2,6 199 10,5 1 896 100,0
2017 306 15,8 869 44,8 293 15,1 180 9,3 37 1,9 49 2,5 207 10,7 1 941 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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