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Zeitreihe für Schleswig-Flensburg

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Schleswig-Flensburg 1)

I Bauhauptgewerbe1) II Ausbaugewerbe1) III Handwerk für den gewerblichen Bedarf1) IV Kraftfahrzeuggewerbe1) V Lebensmittelgewerbe1) VI Gesundheitsgewerbe1) VII Handwerk für den privaten Bedarf1) Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 368 23,1 578 36,2 165 10,3 184 11,5 76 4,8 39 2,4 186 11,7 1 596 100,0
2009 367 23,0 575 36,1 162 10,2 197 12,4 71 4,5 37 2,3 184 11,6 1 593 100,0
2010 372 23,0 596 36,8 164 10,1 198 12,2 70 4,3 37 2,3 182 11,2 1 619 100,0
2011 386 23,6 602 36,9 169 10,3 195 11,9 62 3,8 38 2,3 181 11,1 1 633 100,0
2012 393 23,9 610 37,1 165 10,0 191 11,6 63 3,8 36 2,2 184 11,2 1 642 100,0
2013 388 24,2 579 36,2 175 10,9 184 11,5 60 3,7 33 2,1 182 11,4 1 601 100,0
2014 401 24,5 586 35,9 172 10,5 188 11,5 64 3,9 35 2,1 188 11,5 1 634 100,0
2015 384 23,7 584 36,0 180 11,1 190 11,7 63 3,9 35 2,2 187 11,5 1 623 100,0
2016 369 23,6 559 35,8 178 11,4 187 12,0 56 3,6 34 2,2 180 11,5 1 563 100,0
2017 359 22,8 574 36,5 179 11,4 187 11,9 57 3,6 32 2,0 185 11,8 1 573 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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