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Zeitreihe für Rendsburg-Eckernförde

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Rendsburg-Eckernförde 1)

I Bauhauptgewerbe1) II Ausbaugewerbe1) III Handwerk für den gewerblichen Bedarf1) IV Kraftfahrzeuggewerbe1) V Lebensmittelgewerbe1) VI Gesundheitsgewerbe1) VII Handwerk für den privaten Bedarf1) Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 385 21,5 694 38,7 197 11,0 173 9,6 71 4,0 72 4,0 201 11,2 1 793 100,0
2009 380 21,2 697 38,9 202 11,3 171 9,5 72 4,0 72 4,0 198 11,0 1 792 100,0
2010 378 20,8 720 39,7 204 11,2 176 9,7 72 4,0 67 3,7 198 10,9 1 815 100,0
2011 385 20,9 735 39,9 199 10,8 181 9,8 71 3,9 64 3,5 207 11,2 1 842 100,0
2012 393 21,0 746 39,9 212 11,3 178 9,5 68 3,6 65 3,5 210 11,2 1 872 100,0
2013 382 21,1 721 39,8 207 11,4 173 9,5 63 3,5 62 3,4 204 11,3 1 812 100,0
2014 384 20,9 741 40,3 208 11,3 175 9,5 60 3,3 65 3,5 207 11,3 1 840 100,0
2015 375 20,5 734 40,1 212 11,6 168 9,2 61 3,3 64 3,5 216 11,8 1 830 100,0
2016 372 21,3 701 40,2 196 11,2 162 9,3 56 3,2 61 3,5 195 11,2 1 743 100,0
2017 375 21,2 702 39,6 205 11,6 165 9,3 56 3,2 64 3,6 204 11,5 1 771 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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