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Zeitreihe für Plön

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Plön 1)

I Bauhauptgewerbe1) II Ausbaugewerbe1) III Handwerk für den gewerblichen Bedarf1) IV Kraftfahrzeuggewerbe1) V Lebensmittelgewerbe1) VI Gesundheitsgewerbe1) VII Handwerk für den privaten Bedarf1) Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 179 20,9 342 39,9 79 9,2 80 9,3 45 5,3 28 3,3 104 12,1 857 100,0
2009 186 21,4 343 39,5 79 9,1 81 9,3 48 5,5 28 3,2 103 11,9 868 100,0
2010 184 20,7 368 41,4 79 8,9 85 9,6 46 5,2 27 3,0 99 11,1 888 100,0
2011 185 20,8 363 40,9 78 8,8 89 10,0 45 5,1 27 3,0 101 11,4 888 100,0
2012 185 20,5 371 41,0 86 9,5 86 9,5 44 4,9 28 3,1 104 11,5 904 100,0
2013 185 21,1 361 41,1 80 9,1 82 9,3 40 4,6 27 3,1 103 11,7 878 100,0
2014 193 21,1 374 40,8 88 9,6 85 9,3 36 3,9 28 3,1 112 12,2 916 100,0
2015 189 20,8 369 40,6 87 9,6 85 9,4 36 4,0 28 3,1 115 12,7 909 100,0
2016 179 20,7 353 40,9 80 9,3 83 9,6 35 4,1 28 3,2 106 12,3 864 100,0
2017 172 19,9 355 41,1 79 9,2 83 9,6 34 3,9 29 3,4 111 12,9 863 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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