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Zeitreihe für Pinneberg

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Pinneberg 1)

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 317 15,9 892 44,7 267 13,4 156 7,8 59 3,0 63 3,2 243 12,2 1 997 100,0
2009 324 16,1 892 44,2 279 13,8 154 7,6 60 3,0 66 3,3 242 12,0 2 017 100,0
2010 322 15,5 931 44,7 295 14,2 159 7,6 60 2,9 66 3,2 251 12,0 2 084 100,0
2011 321 15,0 972 45,4 306 14,3 161 7,5 59 2,8 67 3,1 257 12,0 2 143 100,0
2012 324 14,8 1 000 45,7 316 14,4 168 7,7 57 2,6 71 3,2 254 11,6 2 190 100,0
2013 313 14,7 960 45,2 317 14,9 163 7,7 56 2,6 67 3,2 250 11,8 2 126 100,0
2014 318 14,7 985 45,5 321 14,8 172 7,9 56 2,6 67 3,1 245 11,3 2 164 100,0
2015 315 14,7 979 45,7 306 14,3 177 8,3 53 2,5 67 3,1 246 11,5 2 143 100,0
2016 307 14,6 957 45,5 306 14,6 176 8,4 54 2,6 67 3,2 236 11,2 2 103 100,0
2017 310 14,5 981 45,8 311 14,5 173 8,1 53 2,5 67 3,1 248 11,6 2 143 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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