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Zeitreihe für Ostholstein

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Ostholstein 1)

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 240 17,4 529 38,4 145 10,5 122 8,9 68 4,9 53 3,8 221 16,0 1 378 100,0
2009 242 17,6 528 38,5 145 10,6 125 9,1 63 4,6 53 3,9 217 15,8 1 373 100,0
2010 249 17,7 544 38,7 151 10,7 124 8,8 60 4,3 55 3,9 224 15,9 1 407 100,0
2011 259 18,3 558 39,4 143 10,1 122 8,6 58 4,1 58 4,1 219 15,5 1 417 100,0
2012 263 18,0 576 39,4 150 10,3 127 8,7 63 4,3 61 4,2 223 15,2 1 463 100,0
2013 257 17,9 571 39,9 145 10,1 127 8,9 53 3,7 60 4,2 219 15,3 1 432 100,0
2014 269 18,4 583 40,0 148 10,2 129 8,8 49 3,4 59 4,0 221 15,2 1 458 100,0
2015 281 19,0 588 39,8 147 9,9 127 8,6 46 3,1 59 4,0 230 15,6 1 478 100,0
2016 261 18,2 577 40,3 146 10,2 123 8,6 43 3,0 56 3,9 227 15,8 1 433 100,0
2017 263 18,1 562 38,6 164 11,3 127 8,7 43 3,0 55 3,8 243 16,7 1 457 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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