Zum Inhalt springen

Zeitreihe für Nordfriesland

Lade Daten

Die Daten werden aus der Datenbank geladen. Gerade wenn Sie viele Themen oder lange Zeitreihen ausgewählt haben, kann das einige Zeit dauern. Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.
Ergebnisse werden geladen…

Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Nordfriesland 1)

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 344 21,7 586 37,0 182 11,5 138 8,7 88 5,6 50 3,2 195 12,3 1 583 100,0
2009 341 21,5 595 37,5 195 12,3 136 8,6 81 5,1 49 3,1 189 11,9 1 586 100,0
2010 334 20,8 610 38,0 204 12,7 138 8,6 80 5,0 48 3,0 190 11,8 1 604 100,0
2011 337 20,8 618 38,1 217 13,4 139 8,6 74 4,6 48 3,0 187 11,5 1 620 100,0
2012 335 20,2 633 38,2 244 14,7 139 8,4 69 4,2 45 2,7 192 11,6 1 657 100,0
2013 327 20,4 616 38,4 235 14,7 136 8,5 66 4,1 45 2,8 179 11,2 1 604 100,0
2014 338 20,8 623 38,4 242 14,9 136 8,4 62 3,8 41 2,5 181 11,2 1 623 100,0
2015 331 20,8 614 38,5 234 14,7 132 8,3 58 3,6 41 2,6 185 11,6 1 595 100,0
2016 322 20,6 600 38,4 239 15,3 127 8,1 57 3,6 43 2,8 174 11,1 1 562 100,0
2017 324 20,3 620 38,8 259 16,2 125 7,8 54 3,4 43 2,7 172 10,8 1 597 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

Statistiken zum Download Qualitätsberichte
Nach oben