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Zeitreihe für Herzogtum Lauenburg

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Herzogtum Lauenburg 1)

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 210 18,0 490 41,9 126 10,8 103 8,8 53 4,5 34 2,9 153 13,1 1 169 100,0
2009 215 18,2 491 41,6 130 11,0 108 9,1 51 4,3 32 2,7 154 13,0 1 181 100,0
2010 224 18,6 509 42,3 128 10,6 105 8,7 51 4,2 32 2,7 155 12,9 1 204 100,0
2011 229 18,7 519 42,4 136 11,1 105 8,6 48 3,9 31 2,5 156 12,7 1 224 100,0
2012 236 18,6 542 42,7 137 10,8 110 8,7 48 3,8 33 2,6 164 12,9 1 270 100,0
2013 234 18,8 529 42,5 136 10,9 108 8,7 43 3,5 34 2,7 160 12,9 1 244 100,0
2014 236 19,0 527 42,3 141 11,3 105 8,4 42 3,4 36 2,9 158 12,7 1 245 100,0
2015 235 18,7 535 42,5 145 11,5 112 8,9 39 3,1 36 2,9 156 12,4 1 258 100,0
2016 225 18,2 520 42,2 152 12,3 110 8,9 40 3,2 36 2,9 150 12,2 1 233 100,0
2017 225 17,8 537 42,5 145 11,5 115 9,1 39 3,1 36 2,8 167 13,2 1 264 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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