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Zeitreihe für Dithmarschen

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Dithmarschen 1)

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 202 20,9 339 35,1 98 10,1 111 11,5 61 6,3 32 3,3 124 12,8 967 100,0
2009 206 21,4 334 34,7 96 10,0 110 11,4 61 6,3 33 3,4 123 12,8 963 100,0
2010 209 21,3 348 35,5 91 9,3 115 11,7 57 5,8 30 3,1 131 13,4 981 100,0
2011 214 21,7 360 36,4 94 9,5 108 10,9 53 5,4 30 3,0 129 13,1 988 100,0
2012 218 22,4 347 35,7 90 9,2 109 11,2 53 5,4 30 3,1 126 12,9 973 100,0
2013 205 22,0 332 35,6 86 9,2 102 10,9 48 5,1 33 3,5 127 13,6 933 100,0
2014 219 22,7 345 35,8 85 8,8 109 11,3 48 5,0 31 3,2 127 13,2 964 100,0
2015 205 21,6 345 36,3 89 9,4 109 11,5 48 5,0 31 3,3 124 13,0 951 100,0
2016 196 21,6 336 37,0 84 9,3 103 11,3 45 5,0 29 3,2 115 12,7 908 100,0
2017 185 20,3 343 37,6 92 10,1 106 11,6 44 4,8 30 3,3 113 12,4 913 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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