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Zeitreihe für Neumünster

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Neumünster 1)

I Bauhauptgewerbe1) II Ausbaugewerbe1) III Handwerk für den gewerblichen Bedarf1) IV Kraftfahrzeuggewerbe1) V Lebensmittelgewerbe1) VI Gesundheitsgewerbe1) VII Handwerk für den privaten Bedarf1) Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 82 17,9 156 34,1 38 8,3 62 13,5 25 5,5 26 5,7 69 15,1 458 100,0
2009 76 17,1 155 34,9 34 7,7 63 14,2 22 5,0 26 5,9 68 15,3 444 100,0
2010 87 19,1 156 34,3 34 7,5 61 13,4 22 4,8 25 5,5 70 15,4 455 100,0
2011 87 18,6 164 35,1 38 8,1 61 13,1 19 4,1 25 5,4 73 15,6 467 100,0
2012 90 18,9 170 35,8 38 8,0 64 13,5 19 4,0 24 5,1 70 14,7 475 100,0
2013 92 19,8 160 34,5 36 7,8 65 14,0 18 3,9 24 5,2 69 14,9 464 100,0
2014 86 19,0 158 35,0 39 8,6 61 13,5 17 3,8 22 4,9 69 15,3 452 100,0
2015 85 18,8 160 35,4 39 8,6 58 12,8 18 4,0 24 5,3 68 15,0 452 100,0
2016 80 18,3 158 36,1 39 8,9 61 13,9 16 3,7 24 5,5 60 13,7 438 100,0
2017 78 16,8 168 36,1 44 9,5 65 14,0 18 3,9 24 5,2 68 14,6 465 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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