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Zeitreihe für Lübeck

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Lübeck 1)

I Bauhauptgewerbe1) II Ausbaugewerbe1) III Handwerk für den gewerblichen Bedarf1) IV Kraftfahrzeuggewerbe1) V Lebensmittelgewerbe1) VI Gesundheitsgewerbe1) VII Handwerk für den privaten Bedarf1) Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 152 13,7 379 34,1 140 12,6 99 8,9 28 2,5 59 5,3 256 23,0 1 113 100,0
2009 155 14,0 377 34,0 138 12,5 102 9,2 29 2,6 60 5,4 247 22,3 1 108 100,0
2010 165 14,7 381 33,9 139 12,4 100 8,9 33 2,9 60 5,3 245 21,8 1 123 100,0
2011 167 14,7 380 33,4 145 12,7 97 8,5 33 2,9 60 5,3 257 22,6 1 139 100,0
2012 162 14,3 389 34,2 148 13,0 94 8,3 30 2,6 57 5,0 256 22,5 1 136 100,0
2013 162 14,7 372 33,7 141 12,8 99 9,0 22 2,0 54 4,9 253 22,9 1 103 100,0
2014 168 14,7 385 33,6 144 12,6 99 8,6 27 2,4 57 5,0 265 23,1 1 145 100,0
2015 161 14,3 375 33,3 149 13,2 102 9,1 24 2,1 58 5,2 257 22,8 1 126 100,0
2016 150 13,8 369 33,9 142 13,1 103 9,5 24 2,2 60 5,5 240 22,1 1 088 100,0
2017 149 13,9 371 34,7 139 13,0 101 9,4 22 2,1 54 5,0 234 21,9 1 070 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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