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Zeitreihe für Kiel

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Kiel 1)

I Bauhauptgewerbe1) II Ausbaugewerbe1) III Handwerk für den gewerblichen Bedarf1) IV Kraftfahrzeuggewerbe1) V Lebensmittelgewerbe1) VI Gesundheitsgewerbe1) VII Handwerk für den privaten Bedarf1) Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 110 11,4 355 36,9 113 11,8 88 9,2 37 3,9 58 6,0 200 20,8 961 100,0
2009 110 11,5 358 37,4 117 12,2 84 8,8 36 3,8 58 6,1 193 20,2 956 100,0
2010 113 11,8 364 38,1 112 11,7 85 8,9 32 3,3 59 6,2 191 20,0 956 100,0
2011 115 11,7 372 37,9 114 11,6 85 8,7 35 3,6 59 6,0 201 20,5 981 100,0
2012 112 11,3 388 39,2 110 11,1 84 8,5 33 3,3 64 6,5 199 20,1 990 100,0
2013 104 10,7 378 39,0 108 11,1 85 8,8 28 2,9 65 6,7 202 20,8 970 100,0
2014 100 10,3 380 39,2 110 11,4 89 9,2 28 2,9 60 6,2 202 20,8 969 100,0
2015 96 10,0 376 39,2 112 11,7 85 8,9 27 2,8 62 6,5 200 20,9 958 100,0
2016 102 10,9 372 39,7 108 11,5 84 9,0 25 2,7 59 6,3 186 19,9 936 100,0
2017 106 10,8 384 38,9 119 12,1 86 8,7 23 2,3 60 6,1 208 21,1 986 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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