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Zeitreihe für Schleswig-Holstein

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Schleswig-Holstein 1)

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 3 321 17,9 7 339 39,5 2 203 11,8 1 729 9,3 789 4,2 657 3,5 2 555 13,7 18 593 100,0
2009 3 353 18,0 7 358 39,5 2 248 12,1 1 746 9,4 767 4,1 657 3,5 2 516 13,5 18 645 100,0
2010 3 397 17,9 7 582 40,0 2 293 12,1 1 774 9,4 743 3,9 649 3,4 2 530 13,3 18 968 100,0
2011 3 454 17,9 7 767 40,2 2 346 12,2 1 777 9,2 717 3,7 661 3,4 2 582 13,4 19 304 100,0
2012 3 481 17,8 7 927 40,4 2 432 12,4 1 790 9,1 703 3,6 665 3,4 2 604 13,3 19 602 100,0
2013 3 381 17,8 7 683 40,3 2 371 12,4 1 759 9,2 632 3,3 652 3,4 2 568 13,5 19 046 100,0
2014 3 464 17,9 7 831 40,5 2 405 12,4 1 786 9,2 622 3,2 652 3,4 2 596 13,4 19 356 100,0
2015 3 429 17,8 7 784 40,5 2 377 12,4 1 782 9,3 592 3,1 653 3,4 2 607 13,6 19 224 100,0
2016 3 293 17,6 7 610 40,8 2 339 12,5 1 751 9,4 565 3,0 639 3,4 2 464 13,2 18 661 100,0
2017 3 269 17,2 7 735 40,8 2 413 12,7 1 783 9,4 555 2,9 634 3,3 2 572 13,6 18 961 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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