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Zeitreihe für Schleswig-Flensburg

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Handwerksunternehmen nach ausgewählten Gewerbezweigen in Schleswig-Flensburg 1)

KfZ-Techniker Maurer Tischler Elektrotechniker Installateure Maler Zimmerer Friseure Fliesenleger Gebäudereiniger
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 178 11,2 188 11,8 109 6,8 128 8,0 109 6,8 112 7,0 87 5,5 96 6,0 70 4,4 17 1,1
2009 190 11,9 186 11,7 113 7,1 122 7,7 104 6,5 111 7,0 86 5,4 93 5,8 70 4,4 15 0,9
2010 190 11,7 180 11,1 116 7,2 125 7,7 108 6,7 112 6,9 94 5,8 91 5,6 77 4,8 14 0,9
2011 187 11,5 177 10,8 119 7,3 119 7,3 108 6,6 115 7,0 101 6,2 90 5,5 80 4,9 16 1,0
2012 184 11,2 177 10,8 120 7,3 123 7,5 109 6,6 111 6,8 101 6,2 89 5,4 85 5,2 20 1,2
2013 177 11,1 173 10,8 111 6,9 121 7,6 105 6,6 111 6,9 103 6,4 85 5,3 73 4,6 28 1,7
2014 180 11,0 171 10,5 116 7,1 121 7,4 105 6,4 109 6,7 111 6,8 90 5,5 75 4,6 29 1,8
2015 181 11,2 166 10,2 115 7,1 119 7,3 105 6,5 105 6,5 105 6,5 86 5,3 78 4,8 34 2,1
2016 177 11,3 154 9,9 111 7,1 115 7,4 99 6,3 102 6,5 102 6,5 85 5,4 75 4,8 36 2,3
2017 176 11,2 153 9,7 110 7,0 109 6,9 104 6,6 103 6,5 95 6,0 86 5,5 83 5,3 35 2,2

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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