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Zeitreihe für Plön

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Handwerksunternehmen nach ausgewählten Gewerbezweigen in Plön 1)

KfZ-Techniker Maler Installateure Friseure Maurer Elektrotechniker Tischler Zimmerer Fliesenleger Gebäudereiniger
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 73 8,5 75 8,8 66 7,7 57 6,7 67 7,8 76 8,9 57 6,7 59 6,9 35 4,1 13 1,5
2009 72 8,3 73 8,4 69 7,9 58 6,7 65 7,5 73 8,4 58 6,7 62 7,1 36 4,1 15 1,7
2010 75 8,4 77 8,7 75 8,4 58 6,5 68 7,7 73 8,2 60 6,8 60 6,8 41 4,6 15 1,7
2011 80 9,0 73 8,2 74 8,3 60 6,8 72 8,1 71 8,0 56 6,3 54 6,1 44 5,0 15 1,7
2012 76 8,4 75 8,3 76 8,4 62 6,9 72 8,0 67 7,4 57 6,3 53 5,9 44 4,9 20 2,2
2013 73 8,3 74 8,4 71 8,1 59 6,7 70 8,0 68 7,7 60 6,8 53 6,0 38 4,3 20 2,3
2014 74 8,1 76 8,3 74 8,1 64 7,0 72 7,9 69 7,5 56 6,1 57 6,2 43 4,7 24 2,6
2015 75 8,3 76 8,4 72 7,9 64 7,0 72 7,9 65 7,2 57 6,3 54 5,9 42 4,6 21 2,3
2016 75 8,7 71 8,2 68 7,9 61 7,1 69 8,0 61 7,1 56 6,5 53 6,1 43 5,0 20 2,3
2017 75 8,7 68 7,9 66 7,6 65 7,5 64 7,4 61 7,1 54 6,3 54 6,3 47 5,4 22 2,5

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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