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Zeitreihe für Kiel

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Handwerksunternehmen nach ausgewählten Gewerbezweigen in Kiel 1)

Friseure Installateure KfZ-Techniker Elektrotechniker Fliesenleger Maler Maurer Gebäudereiniger Tischler Zimmerer
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 118 12,3 77 8,0 77 8,0 74 7,7 45 4,7 64 6,7 50 5,2 34 3,5 40 4,2 9 0,9
2009 114 11,9 81 8,5 74 7,7 73 7,6 43 4,5 66 6,9 51 5,3 41 4,3 38 4,0 10 1,0
2010 116 12,1 78 8,2 74 7,7 69 7,2 46 4,8 72 7,5 54 5,6 40 4,2 41 4,3 9 0,9
2011 124 12,6 83 8,5 74 7,5 67 6,8 52 5,3 70 7,1 55 5,6 46 4,7 41 4,2 9 0,9
2012 122 12,3 88 8,9 72 7,3 70 7,1 55 5,6 70 7,1 56 5,7 41 4,1 38 3,8 10 1,0
2013 119 12,3 83 8,6 73 7,5 73 7,5 52 5,4 64 6,6 53 5,5 42 4,3 39 4,0 10 1,0
2014 119 12,3 81 8,4 78 8,0 72 7,4 56 5,8 67 6,9 51 5,3 42 4,3 38 3,9 11 1,1
2015 116 12,1 84 8,8 76 7,9 68 7,1 60 6,3 65 6,8 43 4,5 48 5,0 36 3,8 13 1,4
2016 114 12,2 78 8,3 75 8,0 65 6,9 63 6,7 67 7,2 51 5,4 46 4,9 33 3,5 13 1,4
2017 125 12,7 77 7,8 76 7,7 70 7,1 70 7,1 67 6,8 55 5,6 55 5,6 36 3,7 12 1,2

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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