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Zeitreihe für Flensburg

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Handwerksunternehmen nach ausgewählten Gewerbezweigen in Flensburg 1)

Friseure KfZ-Techniker Elektrotechniker Gebäudereiniger Maurer Fliesenleger Installateure Maler Tischler Zimmerer
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 54 13,1 48 11,7 32 7,8 19 4,6 23 5,6 16 3,9 18 4,4 24 5,8 17 4,1 10 2,4
2009 54 13,3 49 12,1 34 8,4 19 4,7 23 5,7 13 3,2 17 4,2 23 5,7 16 3,9 9 2,2
2010 51 12,5 43 10,5 34 8,3 21 5,1 25 6,1 16 3,9 18 4,4 23 5,6 17 4,2 7 1,7
2011 52 12,6 47 11,4 33 8,0 19 4,6 26 6,3 16 3,9 22 5,3 21 5,1 17 4,1 6 1,5
2012 51 12,0 42 9,9 35 8,2 25 5,9 29 6,8 20 4,7 21 4,9 23 5,4 18 4,2 5 1,2
2013 47 11,4 45 10,9 31 7,5 25 6,1 25 6,1 21 5,1 21 5,1 22 5,3 19 4,6 5 1,2
2014 49 12,0 41 10,0 29 7,1 25 6,1 27 6,6 23 5,6 21 5,1 23 5,6 19 4,6 4 1,0
2015 52 13,0 39 9,7 29 7,2 24 6,0 28 7,0 22 5,5 22 5,5 22 5,5 19 4,7 5 1,2
2016 52 13,8 37 9,8 28 7,4 27 7,2 24 6,4 19 5,0 21 5,6 17 4,5 15 4,0 4 1,1
2017 51 13,1 37 9,5 28 7,2 25 6,4 24 6,2 23 5,9 21 5,4 19 4,9 18 4,6 5 1,3

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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