Zeitreihe für Segeberg

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Betriebe im Bauhauptgewerbe nach WZ-2-Stellern im Juni in Segeberg

Hochbau Tiefbau Vorbereitende Baustellenarbeiten und sonstige spezialisierte Bautätigkeiten Betriebe insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
30.06.2009 75 30,7 22 9,0 147 60,2 244 100,0
30.06.2010 78 31,2 27 10,8 145 58,0 250 100,0
30.06.2011 76 31,5 26 10,8 139 57,7 241 100,0
30.06.2012 86 34,3 22 8,8 143 57,0 251 100,0
30.06.2013 88 36,2 22 9,1 133 54,7 243 100,0
30.06.2014 73 31,6 32 13,9 126 54,5 231 100,0
30.06.2015 72 29,4 38 15,5 135 55,1 245 100,0
30.06.2016 80 28,5 43 15,3 158 56,2 281 100,0
30.06.2017 75 27,4 42 15,3 157 57,3 274 100,0
30.06.2018 83 26,4 47 15,0 184 58,6 314 100,0
30.06.2019 83 23,7 52 14,9 215 61,4 350 100,0
30.06.2020 80 21,9 59 16,1 227 62,0 366 100,0
30.06.2021 79 21,6 59 16,1 228 62,3 366 100,0
30.06.2022 75 20,4 64 17,4 228 62,1 367 100,0
30.06.2023 65 18,6 54 15,5 230 65,9 349 100,0


Informationen zur Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe

Die Abgrenzung und Gliederung des Baugewerbes erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Erfasst und nachgewiesen werden in der jährlichen Ergänzungserhebung zum Bauhauptgewerbe örtliche Einheiten (in der Regel nicht Baustellen) mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in folgenden Bereichen:

WZ 41.2: Bau von Gebäuden

WZ 42.1: Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken

WZ 42.2: Leitungstiefbau und Kläranlagenbau

WZ 42.9: Sonstiger Tiefbau

WZ 43.1: Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten

WZ 43.9: Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten (z.B. Dachdeckerei, Zimmerei, Gerüstbau)

Die Ergänzungserhebung umfasst alle schleswig-holsteinischen Baubetriebe von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit sich deren Tätigkeit auf inländische Baustellen bezieht. Die Regionalisierung der erfassten Merkmale erfolgt nach dem Sitz der Betriebe.

Tätige Personen:

Tätige Inhaber:innen und tätige Mitinhaber:innen (eingeschlossen sind unbezahlt mithelfende Familienangehörige) sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen soweit sie nicht überwiegend in anderen Bereichen des Betriebes wie Handel oder Dienstleistung beschäftigt sind.

Zu den Angestellten rechnen auch Gesellschafter:innen, Vorstandsmitglieder:innen, Geschäftsführer:innen und andere leitende Kräfte eines Unternehmens (GmbH und sonstige Rechtsformen), nicht jedoch die angestelltenversicherungspflichtigen Polier:innen, Schachtmeister:innen und Meister:innen.

Umsatz (ohne Umsatzsteuer):

Die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für die im Bundesgebiet getätigten Leistungen, einschließlich Umsatz aus Nachunternehmertätigkeit und der Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer. Hierzu zählen auch Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen oder Leistungen, die gem. § 13 UStG zu versteuern sind.

Neben dem baugewerblichen Umsatz (Umsatz aus Bauleistungen) enthält der Gesamtumsatz sonstige Umsätze, die in der eigenen Bauleistung nicht abgerechnet wurden. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Umsätze aus Handelsware, Umsätze aus sonstigen eigenen Erzeugnissen (Baustoffen, Betonwaren u. Ä.), Umsätze aus Lohnarbeiten für Dritte, Dienstleistungen, Vermietung und Verpachtung.

Der Vorjahresumsatz bezieht sich auf die im Erhebungsjahr auskunftspflichtigen Berichtskreise und ist wegen der zwischenzeitlichen Fluktuation nur bedingt als Vorjahresumsatz des gesamten Bauhauptgewerbes anzusehen.

Aktueller Stand dieser Statistik: 30.06.2023.

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